Donnerstag, 22.05.2025, 08:00 Uhr
Aus- und Fortbildungskurs zum betrieblichen Ersthelfer gem. § 26 Abs. 2 der
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig
fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur
Verfügung zu haben. Die Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelferinnen und
Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials
richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den
vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes
und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Solche Kriterien werden
von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
Erstattungen:
Diese Schulung wird von der jeweils zuständigen
Berufsgenaossenschaft mit einem Betrag in Höhe von EUR 30,00 pro Teilnehmer
bezuschusst.
Mit der Rechnung erhalten Sie von uns ein entsprechend
vorbereitetes Formular, mit dem Sie diese Bezuschussung bei Ihrer BG anfordern
können.
Schulungsraum: vogel-hemer
Veranstalter: vogel-hemer / DRK