Dienstag, 11.05.2027, 08:00 Uhr
Aus- und Fortbildungskurs zum betrieblichen Ersthelfer gem. § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben. Die Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
Erstattungen
Der Gesamtpreis für unseren Ersthelfer-Kurs beträgt 144,10 € netto pro Person. Wir berechnen Ihnen jedoch einen reduzierten Preis von 100,00 € netto pro Person, da in den 144,10 € die Erstattungspauschale der Berufsgenossenschaft enthalten ist.
Diese Pauschale wird vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft abgerechnet, sofern am Lehrgangstag die erforderlichen Abrechnungsunterlagen im Original unterschrieben und gestempelt vorliegen. Diese Unterlagen erhalten Sie im Vorfeld von uns, sobald Sie einen Kurs gebucht haben. Sollten am Lehrgangstag keine entsprechenden Abrechnungsunterlagen vorliegen, sind wir verpflichtet, die 44,10 € an das DRK zu zahlen und Ihnen in Rechnung zu stellen.
Schulungsraum: vogel-hemer
Veranstalter: vogel-hemer / DRK