Um eine Unklarheit auszuräumen: Der Bedienerausweis ist
dauerhaft gültig und muss von Gesetzesseite nicht erneuert werden, aber; und das
ist meist gemeint:
Gemäß DGUV 1, § 4 Unterweisung der Versicherten, Abs. 1
muss der Unternehmer seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich unterweisen
und dies dokumentieren.
Dies können beauftragte Mitarbeiter des Unternehmens selber
durchführen, jedoch können unsere Ausbilder dies für die Bereiche
mit einer speziellen Präsentation von ca. 1,5 bis 2 Stunden für
alle drei Scheine gleichzeitig, und mit anschließender 15-minütiger
Auffrischung pro Scheinsorte, für Sie übernehmen.
Die Gruppenstärke spielt hierbei nur für die Dokumentation (s.
u.) eine Rolle und kann durchaus bis zu ca. 30 Personen umfassen.
Grundpreis pro Jährliche Unterweisung in Ihren Räumen
ohne Dokumentation (s. u.) für bis zu 30 Personen
Eine Wiederholung der Unterweisung ist am gleichen
Tag für eine zweite Gruppe mit ca. 30 Minuten Abstand möglich (also insgesamt
bis zu 60 Personen).
Grundpreis pro Jährliche Unterweisung in unseren
Räumen ohne Dokumentation (s. u.) für bis zu 30 Personen
Ihr Vorteil bei einer Schulung in unseren Räumen ist eine mehr
auf Ihren Betrieb zugeschnittene Ausbildung und keinerlei Störung innerhalb des
eigenen Betriebs und der Mitarbeiter.
Samstags möglich (Samstagszuschlag 30 %)
Reisekosten und Reisezeitzuschlag
- Alle Orte: 1,80 Euro/gefahrenen km, inkl. Reisezeitzuschlag
- Ab 1 Std. Fahrzeit pro Strecke gesonderte Abrechnung ggf.
mit Übernachtung, Spesen
Wichtig bei Inhouse-Schulungen: Sie brauchen
einen Raum in dem die Mitarbeiter sitzen und der Beamer-Präsentation folgen
können.
Die Unterweisung muss dokumentiert werden, die Art und
Weise ist vom Einsatzort und den Vorgaben des Betreibers abhängig:
A. Dokumentation der Teilnehmer auf einer
Exceltabelle
Wenn Ihre eigenen Mitarbeiter auf Ihrem eigenen
Betriebsgelände tätig sind, reicht es, wenn Sie die zugesendete Exceltabelle
selbst ausgefüllt am Schulungstag vorlegen, ein verantwortlicher Mitarbeiter
Ihres Betriebs die Anwesenheit der Personen sowie die Gültigkeit der
Fahrausweise bestätigt und unser Schulungsleiter lediglich die Unterweisung
einmal hierauf bestätigt.
Preis: kein Aufpreis
B. Dokumentation der Teilnehmer auf eigenen
Dokumenten
Dies ist nötig, wenn der Betreiber der Tätigkeitsstätte,
insbesondere von nicht-eigenen Mitarbeitern (z.B. bei Monteuren oder
Arbeitnehmerüberlassung), jederzeit die Mitführung der Dokumente verlangt.
Unser Schulungsleiter prüft und vergleicht die ein bis drei
Führerscheine mit dem mitgebrachten zu unterzeichnenden Dokument sowie der
Teilnehmerliste, und bestätigt die Unterweisung.
Preis: 3,00 Euro /
Person
C. Ausstellen neuer Dokumente
Auch
das Ausstellen eines neuen Sicherheitspasses (hier werden auch
betriebsärztliche Untersuchungen und andere Unterweisungen von Ihnen
eingetragen) durch uns im Vorfeld der Veranstaltung, inklusive der Prüfung und
des Vergleichs mit der Teilnehmerliste sowie die Bestätigung der Unterweisung
durch unseren Schulungsleiter ist möglich.
Preis: 15,00 Euro /
Person
In dem von uns entwickelten Schulungspass können ca. 10
Unterweisungen eingetragen werden. In den Folgejahren hat sich der Teilnehmer
nur noch auszuweisen, die Eintragung in unseren Pass ist dann
kostenfrei. Gültig ist dieser Pass jedoch nur in Verbindung mit
einem gültigen Führerschein und nur so lange, wie der Mitarbeiter für Ihr
Unternehmen tätig ist.
Alle Teilnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort und
Schrift mächtig sein.
Die Namen und Daten der Teilnehmer sind bis 3 Arbeitstage vor
der Schulung in Excelform zu nennen (Muster kommt von uns nach Bestellung).
Wartezeiten unseres Schulungsleiters, sowie weitere
Unterstützung bei anderen Tätigkeiten und eine praktische Übung / Einweisung mit
Ihrem Stapler, Kran oder Hubarbeitsbühne wird mit einem Stundensatz von
83,00 Euro in Rechnung gestellt.
Fehlende Dokumente und damit verbundener Mehraufwand führt zu
erhöhten Abrechnungssätzen.
Weitere Hinweise und der Versand der Muster-Tabelle erfolgen
nach Eingang einer Buchung.