Donnerstag, 28.11.2024, 14:00 Uhr
Dauer ca. 2 Std.
Um eine Unklarheit auszuräumen: Der Bedienerausweis ist
dauerhaft gültig und muss von Gesetzesseite nicht erneuert werden, aber; und das
ist meist gemeint:
Gemäß DGUV 1, § 4 Unterweisung der Versicherten, Abs. 1
muss der Unternehmer seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich unterweisen
und dies dokumentieren.
Dies können beauftragte Mitarbeiter des Unternehmens selber
durchführen, jedoch können unsere Ausbilder dies für die Bereiche
- Gabelstapler bzw. Flurförderfahrzeuge
- Industriekräne
- Hubarbeitsbühnen
mit einer speziellen Präsentation von ca. 1,5 bis 2 Stunden für
alle drei Scheine gleichzeitig, und mit anschließender 15-minütiger
Auffrischung pro Scheinsorte, für Sie übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass für die Dokumentation ggf. Kosten
entstehen können. Informationen zur Dokumentation und den jeweiligen
Preisen finden Sie hier.
Schulungsraum: vogel-hemer
Veranstalter: vogel-hemer